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Die Fußballverbände haben entschieden: WINTERPAUSE im Verbandsgebiet!!!
Corona-Update
Fußballverbände Baden und Württemberg gehen vorzeitig in die Winterpause
Die Fußballverbände in Baden und Württemberg haben entschieden, sämtliche ab dem 04.12. bis zum Jahresende 2021 angesetzten Verbandsspiele abzusetzen und in das neue Jahr zu verlegen. Die Entscheidung war erforderlich, nachdem die Landesregierung bis zum Abend weder eine neue CoronaVO noch eine CoronaVO Sport verkündet hat. Zu erwarten ist jedoch, dass jedenfalls eine Kabinennutzung ab morgen nur noch unter 2G-Plus-Voraussetzungen möglich sein wird, möglicherweise gilt dies zudem auch für die Sportausübung. Vor dem Hintergrund dieser Rechtsunsicherheit und ganz kurzfristig zu erwartender Verschärfungen, ist eine Fortsetzung des Spielbetriebs nicht zu vertreten.
„Wir halten einen Spielbetrieb unter diesen Bedingungen für nicht mehr zumutbar. Unsere Vereine haben all die Regelungen in den vergangenen Wochen mit viel Engagement und Disziplin umgesetzt. Über Nacht Tests für das ganze Team zu organisieren, das können wir von niemandem verlangen“, begründet wfv-Präsident Matthias Schöck.
Dass die neuen, drastischen Einschränkungen im Bereich des Breitensports erst am Freitagabend veröffentlicht werden sollen und bereits am Folgetag gelten werden, halten die Präsidenten für äußerst unglücklich.
Ronny Zimmermann, Präsident des Badischen Fußballverbandes: „Wir müssen uns bei unseren Vereinen für die Kurzfristigkeit dieser Entscheidung entschuldigen. Wir haben alles daran gesetzt, unseren Vereinen das Fußballspielen zu ermöglichen, wurden aber von den neuen Maßnahmen vollkommen überrascht. Es war nicht abzusehen, dass die 2G-Plus-Regelung von heute auf morgen auch für unsere Spielerinnen und Spieler mindestens in den Umkleideräumen gilt.“
Mit der Absetzung aller Spiele im Kalenderjahr 2021 ruht der Spielbetrieb im Amateurfußball in ganz Baden-Württemberg bis zum Ende der Winterpause. Dies gilt auch für die Oberligen Baden-Württemberg (Herren, Frauen, Jugend). Trainingsmöglichkeiten bestehen für Mannschaften nach wie vor unter den Vorgaben der Corona-Verordnung Sport. Sobald die Neufassungen der Verordnungen vorliegen, informieren wir über deren Inhalte.
Textquelle/Autor: Württembergischer Fußball-Verband am 03. Dezember 2021
Wie geht´s weiter
Vereinsspielplan FC Rottenburg auf Fussball.de
CoronaVerordnung Sport aktualisiert: Das ändert sich nun in der Alarmstufe II
Das Land Baden-Württemberg ruft die Alarmstufe II aus
Aufgrund der sich weiter zuspitzenden Lage haben sich Bund und Länder verständigt, die Corona-Maßnahmen nochmals zu verschärfen. Auch in Baden-Württemberg gelten seit Mittwoch, 24. November 2021, zusätzliche Einschränkungen. Dies bedeutet in der “Alarmstufe II” vor allem für ungeimpfte und nicht genesene Personen stärkere Einschränkungen.
Land Baden-Württemberg am 24.11.2021
Corona-Update
CoronaVO Sport aktualisiert: Das ändert sich in der Alarmstufe II
Seit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung am Mittwoch, 24. November 2021, befinden wir uns in Baden-Württemberg in der Alarmstufe II. Nun wurde auch die CoronaVO Sport aktualisiert, welche die Regelungen für den Sport bestimmt.
Für alle am Sportgeschehen beteiligten Personen, d.h. Spieler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen, Funktionsteams etc. gilt grundsätzlich die 2G-Regelung. D.h., der Zutritt zum Sportgelände ist nur noch Beteiligten gestattet, die geimpft oder genesen sind, und dies sowohl im Trainings- als auch im Spielbetrieb.
Sonderregelungen gelten auch weiterhin für Beschäftigte im Sinne der Arbeitsschutzvorschriften, aber auch Selbstständige. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Sportler*innen, Trainer*innen, Medienvertreter*innen oder weitere Beteiligte handelt. Für sie gilt die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet per Antigen-Schnelltest oder PCR-Test). Zum Kreis des Beschäftigten zählen insbesondere alle Vertragsspieler sowie alle durch einen Arbeitsvertrag an den Verein gebundenen Trainer*innen. Nicht mehr zu den Beschäftigten zählen ehrenamtliche Funktionsträger und Trainer*innen, die auf Basis einer Übungsleiterpauschale ihrer Tätigkeit nachgehen.
Zuschauer*innen müssen, wie bereits kommuniziert, zusätzlich zum Impf- oder Genesenen-Nachweis einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen (2G+). Dieser kann als Selbsttest unter Aufsicht des Veranstalters, d.h. eines Vertreters des Heimvereins, durchgeführt werden.
Das gilt zusammengefasst in der Alarmstufe II für den Sport
Beteiligte (z.B. Spieler*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen, Funktionsteams): 2G
Beschäftigte: 3G
Zuschauer*innen: 2G+
2G+ = geimpft oder genesen UND getestet (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test)
2G = geimpft oder genesen
3G = geimpft, genesen oder getestet (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test)