Trainingsbetrieb
CoronaVerordnung Sport aktualisiert: Das ändert sich nun in der Alarmstufe II
Das Land Baden-Württemberg ruft die Alarmstufe II aus
Aufgrund der sich weiter zuspitzenden Lage haben sich Bund und Länder verständigt, die Corona-Maßnahmen nochmals zu verschärfen. Auch in Baden-Württemberg gelten seit Mittwoch, 24. November 2021, zusätzliche Einschränkungen. Dies bedeutet in der “Alarmstufe II” vor allem für ungeimpfte und nicht genesene Personen stärkere Einschränkungen.
Land Baden-Württemberg am 24.11.2021
Corona-Update
CoronaVO Sport aktualisiert: Das ändert sich in der Alarmstufe II
Seit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung am Mittwoch, 24. November 2021, befinden wir uns in Baden-Württemberg in der Alarmstufe II. Nun wurde auch die CoronaVO Sport aktualisiert, welche die Regelungen für den Sport bestimmt.
Für alle am Sportgeschehen beteiligten Personen, d.h. Spieler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen, Funktionsteams etc. gilt grundsätzlich die 2G-Regelung. D.h., der Zutritt zum Sportgelände ist nur noch Beteiligten gestattet, die geimpft oder genesen sind, und dies sowohl im Trainings- als auch im Spielbetrieb.
Sonderregelungen gelten auch weiterhin für Beschäftigte im Sinne der Arbeitsschutzvorschriften, aber auch Selbstständige. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Sportler*innen, Trainer*innen, Medienvertreter*innen oder weitere Beteiligte handelt. Für sie gilt die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet per Antigen-Schnelltest oder PCR-Test). Zum Kreis des Beschäftigten zählen insbesondere alle Vertragsspieler sowie alle durch einen Arbeitsvertrag an den Verein gebundenen Trainer*innen. Nicht mehr zu den Beschäftigten zählen ehrenamtliche Funktionsträger und Trainer*innen, die auf Basis einer Übungsleiterpauschale ihrer Tätigkeit nachgehen.
Zuschauer*innen müssen, wie bereits kommuniziert, zusätzlich zum Impf- oder Genesenen-Nachweis einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen (2G+). Dieser kann als Selbsttest unter Aufsicht des Veranstalters, d.h. eines Vertreters des Heimvereins, durchgeführt werden.
Das gilt zusammengefasst in der Alarmstufe II für den Sport
Beteiligte (z.B. Spieler*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen, Funktionsteams): 2G
Beschäftigte: 3G
Zuschauer*innen: 2G+
2G+ = geimpft oder genesen UND getestet (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test)
2G = geimpft oder genesen
3G = geimpft, genesen oder getestet (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test)
Keine Ausnahme mehr für volljährige Schüler*innen
Schüler*innen müssen weiter keinen Testnachweis vorlegen und sind von den Zugangs- und Teilnahmeverboten ausgenommen. Jedoch gilt diese Ausnahme nun nur noch für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahren. Schwangere und Stillende sind nur noch bis zum 10. Dezember 2021 von der Testpflicht und den Zutrittsbeschränkungen ausgenommen, da es dann seit drei Monaten eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
Kontrollpflichten von Nachweisen verschärft
Die neue Corona-Verordnung stellt zudem deutlicher klar, wie Veranstalter Test-, Genesenen- und Impfnachweise zu kontrollieren haben. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App geprüft werden. Die Gastmannschaft kann den Nachweis für das gesamte Team nach wie vor über das von uns bereitgestellte Formular erbringen.
Wir weisen zudem darauf hin, dass lokale Behörden strengere Regeln erlassen können und bitten unsere Vereine, sich im Zweifel beim zuständigen Ordnungsamt zu erkundigen. Für den Trainings- und Spielbetrieb auf bayerischem Boden gelten die Gesetze des Freistaats. Wir verweisen an dieser Stelle auf das Corona-Portal des Bayerischen Fußballverbandes.
Aktiven-Spielbetrieb wird fortgesetzt – Jugend-Spielbetrieb ist ausgesetzt
Nach einer kontroversen, aber konstruktiven Debatte, bei der die Bezirksvertreter die jeweilige Situation in ihren Bezirken einbrachten, verständigte man sich darauf, den Spielbetrieb bei den Aktiven im wfv grundsätzlich fortzusetzen.
Der Verbands-Jugendausschuss verständigte sich mit dem Verbands-Spielausschuss darauf, alle Jugendspiele für 2021 abzusetzen. Die Freundschaftsspiele wurden zusammen mit den Punktspielen programmtechnisch abgesetzt. Grundsätzlich sind Freundschaftsspiele im Jugendbereich erlaubt, es sollte jedoch genau geprüft werden, ob solche ausgetragen werden müssen. Wenn Vereine ein Freundschaftsspiel austragen möchten, müssen sie die Spiele neu anlegen und einen Schiedsrichter anfordern.
Gründe für die Absetzung der Jugendspiele sind insbesondere die in den überbezirklichen Staffeln längeren Auswärtsfahrten – üblicherweise in Fahrgemeinschaften – sowie die hohen Inzidenzen bei den Jugendlichen, die zumeist noch keinen Impfschutz genießen und erst sehr viel später die Möglichkeit hatten, einen solchen zu erlangen. Ein Trainingsbetrieb ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen selbstverständlich weiterhin möglich.
Erleichterung bei Spielverlegungen
Wie bereits kommuniziert werden Spielverlegungen im Einzelfall gestattet, sofern sich beide Mannschaften einig sind und dies beantragen. Zudem sollen bei Nichtantritt in der Alarmstufe im Regelfall keine Geldstrafen durch die Sportgerichte verhängt werden. Die Regelung, wonach bei dreimaligem Nichtantritt eine Mannschaft aus der Wertung genommen wird, soll – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Verbandsvorstand – in der kommenden Woche rückwirkend für die Dauer der Alarmstufe ausgesetzt werden.
Textquelle/Autor: Württembergischer Fußball-Verband am 26. November 2021
Neues Formular für Gastvereine
Alarmstufe II: Bestätigung zum 2G-/3G–Nachweis (PDF)
Aktuelle Änderungen der CoronaVO Sport zum 27.11.
Neue CoronaVO Sport vom 26.11.2021 (hier als PDF)
Eberle-Truppe bereitet sich auf die neue Saison vor – Hier alle aktuellen Infos
Endlich wieder Fußball!!
Glücksgefühle beim Trainingsauftakt auf dem Hohenberg. Schwitzen ist angesagt, für den angestrebten sportlichen Klassenerhalt in der Landesliga. Zum Einstieg in die Vorbereitung wollen wir hier erstmal alles kurz zum Trainingsstart, dem Fitnesszustand, Termine und über Corona-Regeln berichten, bevor es am 24. Juli im Pokal und am 7. August am 1. Spieltag mit dem Landesliga-Auswärtsspiel beim SV Wittendorf losgeht.
Die neue Saison steht damit in den Startlöchern. Seit dem 7. Juni gelten weitgehende Lockerungen für den Sport in Baden-Württemberg und im Landkreis Tübingen. Grund sind die sehr positiven Entwicklungen der Inzidenz in der Region. „Wir haben lange auf diesen Moment gewartet und am 8. Juni erstmalig seit Monaten in begrenzten Gruppen trainieren können“, so FC-Coach Frank Eberle.
Das Training findet daher unter Einhaltung der zurzeit gültigen Corona-Regeln statt, das tut der Freude am Training aber keinen Abbruch – im Gegenteil – die Freude war und ist riesengroß, endlich wieder gegen den Ball treten zu dürfen.
Doch hoffen wir alle gemeinsam, dass uns die gefährlichere verbreitende Delta-Variante verschont und nicht wieder in Lockdown-Maßnahmen treibt. Alle Trainer, auch die Jugendtrainer, wurden deshalb auf die derzeit geltenden Regeln ins Sachen Hygiene und Umgang eingewiesen.
Die Rottenburger Fußballer kehrten nach einer gefühlten Ewigkeit nun wie viele andere Mannschaften in der Region nach sieben Monaten Zwangspause auf den Platz zurück – ein Besuch beim ersten Training mit erstmal 15 Kickern war wie Balsam auf die zurzeit angespannte Fußballseele.
Am Dienstag, dem 1. Juni, bat Frank Eberle seine Spieler der 1. Mannschaft zum freiwilligen Trainingsauftakt in die Vorbereitung auf die Landesliga-Saison 2021/22, die zweite Saison übrigens in Folge, nachdem uns Corona höchstwahrscheinlich vor einem drohenden Abstieg bewahrt hat. Nun bekommen unsere Männer eine weitere Chance die sie nutzen wollen, allerdings ohne Wagner, Behr, Reichert und Neu, wichtige Leistungsträger die uns leider verlassen haben und fehlen werden.
Doch das tut dem internen Teamspirit innerhalb der Mannschaft keinen Abbruch, der den FCR seit Jahren stark macht und mit neuen Trikots vom neuen Ausstatter „Jako“, soll eine erfolgreiche Saison versprechen. Gleich zum Einstieg in die Vorbereitung empfängt das Team von Frank Eberle am 8. Juli mit dem Verbandsligisten VfL Pfullingen gleich einen Knaller.
„Es muss einfach jedem klar sein, dass künftig weniger als 100% nicht gehen!“
Na, wer erinnert sich noch an das letzte Spiel unserer Truppe vor dem Saisonabbruch? Ja genau – es war die 1:2-Niederlage bei der Spvgg Trossingen am 18. Oktober letzten Jahres, welche wie viele andere Spiele eng war und hätte auch anders ausgehen können. Damit wir in der neuen Saison mit anderer Energy an den Start gehen, sollten wir die Worte von Kapitän René Hirschka nach dem Trossingen-Spiel uns nochmal aufgreifen und verinnerlichen.
René Hirschka: „Es ist ein Scheiß Gefühl, so ne Niederlage einstecken zu müssen, obwohl es sich die anderen nicht wirklich verdient haben. Wir werden gerade halt für jedes Prozent was wir weniger geben 10-fach bestraft, aber daran werden wir nicht zerbrechen sondern dadurch, dass wir so ne geile Truppe sind, werden wir uns da unten rauskämpfen und an der Herausforderung wachsen. Es muss einfach jedem klar sein, dass weniger als 100% nicht gehen und wir doppelt arbeiten müssen um uns zu belohnen.“
Sollte diese Einstellung umgesetzt werden, dürfen wir uns auf eine spannende und erfolgreichere Saison freuen, sollte sie zu Ende gespielt werden. Wir müssen jetzt endlich diesen Schei.. Corona-Virus aus den Köpfen bringen um uns jetzt einfach wieder mit dem Fußball-Virus zu infizieren, uns zu belohnen und diesmal aus sportlicher Sicht letztlich die Landesliga zu halten. Das ist das Ziel!
Mannschaft will hart arbeiten
„Ich merke den meisten Spielern schon an, dass Sie sich in den letzten Monaten zwar durch Läufe einigermaßen fit gehalten haben, an den Fitness-Zuständen müssen wir aber intensiv arbeiten. Wir trainieren im Juni nun 2 x pro Woche auf freiwilliger Basis, ab 28. Juni starten wir dann offiziell mit der Vorbereitung. Die ständig wechselnden Regelungen die wir dabei beachten müssen, erschweren die Vorbereitung für die Einheiten aber enorm“, so Eberle.
Ab dann will Eberle die Zügel richtig anziehen um zum Saisonstart am 7. August ein Team auf den Platz schicken zu können, welches nach zwei abgebrochenen Runden auf sportlichem Wege die Klasse letztlich halten kann.
Personell konnte der FCR mit Ammar Mansour einen weiteren jungen Spieler vom SV 03 Tübingen verpflichten. Mansour ist Heimkehrer, denn der 19-jährige Stürmer spielte in seinem ersten A-Jugendjahr schon beim FC und hat uns vor zwei Jahren Richtung Tübingen verlassen und kehrt nun wieder auf den Hohenberg zurück.
Testspiele:
Donnerstag, 08.07.2021, 19:30 Uhr: FC Rottenburg – VfL Pfullingen (Verbandsliga)
Samstag, 10.07.2021, 16:00 Uhr: FC Rottenburg – TSV Hirschau (Bezirksliga)
Mittwoch, 14.07.2021, 19:30 Uhr: SV Gültlingen (Bezirksliga) – FC Rottenburg
Sonntag, 18.07.2021, 11:00 Uhr: FC Rottenburg – TSV Ofterdingen (Bezirksliga)
Mittwoch, 21.07.2021, 19:00 Uhr: SV Deckenpfronn (Bezirksliga) – FC Rottenburg
Samstag, 24.07.2021, 14:00 Uhr: SV Rangendingen (Bezirksliga) – FC Rottenburg
Mittwoch, 28.07.2021, 19:00 Uhr: TSV Trillfingen (Landesliga) – FC Rottenburg
Samstag, 31.07.2021, 16:00 Uhr: FTSV Kuchen (Bezirksliga) – FC Rottenburg
Mittwoch, 04.08.2021, 18:45 Uhr: TSV Dettingen/Rttbg. (Bezirksliga) – FC Rottenburg
DB Regio-wfv-Pokal, 2. Runde:
Mittwoch, 28.07.2021, 18:30 Uhr: SV Seedorf/TSG Balingen – FC Rottenburg
(Sollte der Gegner TSG Balingen heißen, hat der FCR ein Heimspiel)
Der vorläufige Landesliga-Spielplan für die Saison 2021/22

Mit Klick auf diese Grafik kann der komplette Spielplan als PDF heruntergeladen werden.
Achtung: Der WFV hat entschieden, daß der Spielplan gegenüber der abgebrochenen Vorsaison unverändert bleibt, bis auf die Termine und Anstoßzeiten. Die Termine und Zeiten könnten sich aber eventuell noch ändern, deshalb handelt es sich erstmal um einen vorläufigen Spielplan. Hier geht es zum immer aktuellen Spielplan auf Fussball.de.
Hier noch die Eckdaten der Landesliga-Saison 2021/22:
Um noch auf den Spielmodus der neuen Landesliga-Saison aufmerksam zu machen, entschied man sich nach einem deutlichen Votum unter den Vereinen von 16:2 für den klassischen Spielmodus, also Hin- und Rückrunde, das heißt, es geht nun wirklich in die Planungen der neuen Runde.
Hier der aktualisierte Rahmenterminkalender mit Stand vom 27.05.2021.
Saisonbeginn: Sa/So, 07./08. August 2021
Ende 2021: Sa/So, 11./12. Dezember 2021
Beginn 2022: Sa/So, 26./27. Februar 2022
Saisonende 2022: Sa/So, 11./12. Juni 2022
Englische Wochen: 3 (18. August, 01. September und 27. April 2022)
außerdem
WFV-Pokalrunde: evtl. am Samstag 24.07.2021
In Räumlichkeiten (z.B. Umkleideräume und Toiletten) besteht abseits des Sportbetriebs die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Abseits des Sportbetriebs ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Auf der Hohenberg-Sportanlage sowie der Kreuzerfeld-Sportanlage muss man aktuell im Freien keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen.
Denkt dran – es gilt, wie bisher bekannt, die Dokumentationspflicht bei den Sportlern (Fußballer und Trainerstab) wie auch bei den Zuschauern, wenn es jetzt wieder mit den Testspielen losgeht. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte, Getestete oder Genesene.
Es sind wieder bei einem Inzidenzwert unter 35 bis zu 750 Zuschauer im Stadion erlaubt. Anhand der Größe der Sportanlagen, sind bei uns im Hohenberg Stadion „nur“ bis zu 500 Zuschauer erlaubt, in die MERZ ARENA und auf dem Kreuzerfeld-Sportplatz 250 Zuschauer, so ist und bleibt der Abstand von 1,5 Metern gewährleistet.
Es gelten ansonsten die üblichen AHA+L-Regeln des RKI. Vor Betreten der Sportanlage sollten bitte die Hände mit dem bereitstehenden Desinfektionsmittel desinfiziert werden. Sollte jemand Krankheitssymptome aufweisen die auf eine Corona-Infektion hindeuten, sollte man bitte zuhause bleiben und darf auch nicht unsere Sportanlagen betreten.
Auf unseren Sportanlagen ist der Ausschank und Konsum von Alkohol untersagt.
Wann ist man geimpft, genesen oder getestet:
Vollständige Impfung (14 Tage nach der Zweitimpfung)
Genesenennachweis (mind. 28 Tage, max. 6 Monate zurückliegend)
Negativer Test (max. 24 Stunden, bei Schulbescheinigungen 60 Std. vor Sportausübung)