Schutzkonzept


Vorwort

Alle Mitglieder des FC Rottenburg sollen mit Freude und unbeschwert sportlich wie auch ehrenamtlich /hauptberuflich in unserem Verein aktiv tätig sein können. Die Verantwortlichen des FC schaffen die Rahmenbedingungen für ein gewalt- und diskriminierungsfreies Miteinander.
Zielsetzung dieses Schutzkonzeptes ist es, allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einen „sicheren“ Raum für die Ausübung des Sports bzw. der Aktivitäten im Verein zu geben. Dazu gehört für uns eine für alle verbindliche „Kultur des Hinschauens und Handelns“. Zudem trägt dieses Konzept zum Schutz der Trainerinnen und Trainer sowie der Betreuerinnen und Betreuer bei.
Unser Schutzkonzept bezieht sich vor allem auf den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt. Damit sind alle Handlungen gemeint, die Machtausübung, Zwang oder erzwungene Nähe eines Menschen mit Mitteln der Sexualität zur Folge haben. Dies geht von sexistischen Aussagen, als Versehen getarnte Berührungen im Intimbereich, über sexuelle Nötigung bis hin zu sexuellem Missbrauch. Solch sexuelle Gewalt gibt es in allen Bereichen menschlichen Zusammenlebens. Speziell der Sport liefert allerdings durch seine körperliche und emotionale Nähe wie auch durch die gegebenen Abhängigkeitsstrukturen die Gefahr sexualisierter Übergriffe.
Alle Mitglieder im Verein müssen und können durch eine Kultur des Hinschauens und ggf. Handelns dazu beitragen, potentielle Gefahrensituationen zu vermeiden und potentielle Täter*innen abzuschrecken. Wir fördern ein Klima , das Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor Gewalt, Diskriminierung im Allgemeinen und sexualisierter Gewalt im Speziellen schützt und betroffene Personen zum Reden ermutigt.

Diese Aufgabe nehmen wir ernst und lassen uns davon leiten

  • in unserem Verein Strukturen zur Persönlichkeitsentwicklung aller zu stärken,
  • konkrete präventive Maßnahmen zur Information und Sensibilisierung zu entwickeln,
  • eine Kultur des bewussten Hinsehens und Hinhörens zu fördern,
  • den Einsatz einschlägig Verurteilter zu verhindern,
  • Handlungskompetenzen für eine aktive Intervention in jedem einzelnen Fall auszubilden und umzusetzen.

Präventionsmaßnahmen

  • Unser Ziel ist es, alle Kinder und Jugendlichen vor Missbrauch zu schützen und diesem vorzubeugen. Gleichzeitig dienen unsere Schutzmaßnahmen auch unseren Trainer*innen und Betreuer*innen. Sie haben durch die Maßnahmen nicht nur Kenntnisse über Missbrauch und seine Auswirkungen, sie können aufgrund der Maßnahmen sich vorbeugend und im konkreten Fall korrekt und vertrauensbildend verhalten.
  • Für uns als Verein mit intensiver Kinder- und Jugendarbeit stellt das Schutzkonzept nicht nur ein Muss dar, sondern dient unmittelbar der Qualitätssicherung unserer Strukturen und täglichen Arbeit.

Mit unserem Schutzkonzept signalisieren wir

  • Kindern und Jugendlichen: „Hier bis Du sicher, hier kannst Du offen sprechen!“
  • Eltern: „Hier sind Ihre Kinder sicher und gut aufgehoben!“
  • Ehrenamtlichen: „Wir vertrauen Dir und unterstützen Dich!“
  • Täterinnen und Tätern: „Nicht bei uns!“ 

Schutzmaßnahmen

  1. Wir machen Missbrauch und Prävention zum Thema
    Das Thema und unser Konzept hat in der Aus- und Fortbildung unserer hauptberuflichen wie auch ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter*innen einen festen Platz.
  2. Was machen wir, wenn ein Fall auftritt?
    Wir haben zwei Ansprechpartnerinnen für eventuelle Vorkommnisse bezüglich sexualisierter Gewalt benannt. Beide gehören nicht dem Verein an, sind somit vollständig unabhängig und speziell geschult.
    Namen und Kontaktdaten finden sich im Anhang und auf der Homepage des Vereins.
    Die Interventionsschritte im Krisenfall sind allen im Verein Tätigen bekannt.
  3. Ausbildungskonzept
    Unsere hauptberuflichen wie auch ehrenamtliche Mitarbeiter*innen werden durch den Dachverband bzw. eine entsprechende Einrichtung zu diesem Thema geschult.
  4. Praxis Führungszeugnisse
    • Wir haben eine Vereinbarung mit dem Jugendamt des Kreises getroffen, die regelt, bei welchen Tätigkeiten Ehrenamtliche ein Führungszeugnisvorlegen müssen. (siehe Anhang)
    • Wir haben geklärt, wie Ehrenamtliche ein Führungszeugnis beantragen und einreichen.
    • Wir haben transparente Vereinbarungen, wie mit den Führungszeugnissen umgegangen wird.

Tipps für Eltern (aus www.polizei-bw.de)

  • Wenn Sie ein Kind in die Obhut eines Vereins oder einer Institution geben, scheuen Sie sich nicht zu fragen, ob:
  • Betreuer einen Ehrenkodex oder eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen, in denen die Regeln des Umgangs mit Kindern niedergelegt sind.
  • Mitarbeiter vor Aufnahme einer Tätigkeit ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen.
  • Leitlinien zum Vorgehen im Verdachtsfall bestehen.
  • Wer aktuell die Schutzbeauftragten im Verein sind.